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Betrifft mich die Streckensperrung für Motorräder in Österreich?

Die Streckensperrung im Lechtal ist für Motorräder mit einem eingetragenen Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) festgelegt. Ihr Standgeräusch finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter Punkt U.1. Sollte Ihr Wert dort höher sein, so dürfen Sie diese Strecken nicht befahren. Sollte der Wert exakt auf 95 dB(A) oder darunter liegen, so sind diese Strecken weiterhin für Sie frei befahrbar. Relevant ist daher das eingetragene Standgeräusch in Ihrem Fahrzeugschein. Sollten Sie eine zulässige, EC-geprüfte Auspuffanlage von MILLER Exhaust verbaut haben und diese sich in einem ordnungsgemäßem Zustand befinden, so dürfen Sie natürlich weiterhin diese Straßen befahren, sofern Ihr eingetragenes Standgeräusch im Fahrzeugschein nicht das Limit von 95 dB(A) überschreitet. Eine nach den EG-Richtlinien zugelassene Zubehöranlage verändert nicht den Wert Ihres eingetragenen Standgeräuschs. Sollten Sie also in Ihrem Fahrzeugschein einen Standgeräuschwert von 95 dB(A) oder niedriger eingetragen haben, so dürfen Sie natürlich eine nach den EG-Richtlinien zugelassene Auspuffanlage verbauen und die oben genannten Strecken weiterhin befahren. Sollten Sie einen Wert von über 95 dB(A) eingetragen haben, dürfen Sie diese Strecken im Zeitraum 15. April – 31. Oktober nicht befahren. Wir können Ihnen leider auch keine Auspuffanlage anbieten, welche das Standgeräusch unter den Wert von 95 dB(A) drosselt.